Egilsstaðir
Skatturinn — Egilsstaðir
Skjólvangi 2, 700 Egilsstaðir
EWR- und EFTA-Beschäftigte, die bis zu sechs Monate bleiben, können das Papierformular persönlich oder per E-Mail einreichen.
Bereite Identitäts- und Adressangaben sowie eine Kopie des gültigen Passes oder Reisedokuments vor. Bei Beschäftigung sind Arbeitgeberangaben und die erforderlichen Unterschriften von Antragsteller und Arbeitgeber nötig. Das Formular verlangt außerdem eine Befreiungsbestätigung der Arbeitsbehörde, mit Ausnahme der genannten Ehepartner; kläre die Anwendbarkeit. Bei steuerpflichtigen Kapitaleinkünften entfällt die Unterschrift des Antragstellers, die Ausweiskopie bleibt erforderlich.