Kontich
DIV Kontich
Neerveld 3B, Kontich, 2550 Kontich
Schlägt die Online-Einreichung deiner Versicherung fehl, buche einen Termin und bring den Screenshot der Ablehnung mit.
Halte den ausgefüllten, datierten und unterschriebenen rosa Zulassungsantrag und den Versicherungsnachweis bereit. Bei Gebrauchtwagen benötigst du außerdem die bisherige Zulassungsbescheinigung (CIM) oder bei Verlust den Polizeinachweis. Prüfe den Untersuchungsstempel: Der Gebrauchtwagenantrag gilt zwei Monate nach der Untersuchung. Nach einer WebDIV-Ablehnung gehören der Screenshot und der Antrag mit Versicherungsvignette in die Unterlagen. Für eine Vertretung sind in Feld X10 Identität und Nationalregisternummer der bevollmächtigten Person sowie beide Unterschriften einzutragen. Prüfe besondere Anforderungen vor der Fahrt; ein Termin garantiert weder Bewilligung noch sofortige Kennzeichen. Bei einem Fahrzeug aus einem anderen EU-Land folge vor der Zulassung dem gesonderten EU-Einfuhrverfahren: Erledige den Zollschritt E705, bewahre die ausländische Zulassungsbescheinigung auf und wende dich an deine Versicherung. Die technische Vorregistrierung ist für Privatpersonen freiwillig; ohne sie bearbeitet DIV den Zulassungsantrag. Der in diesem Einfuhrverfahren genannte Gebrauchtwagen- oder Verwaltungskontrollschritt gilt, wenn das Fahrzeug noch nicht auf deinen Namen zugelassen ist. Andere Prüf- oder Genehmigungspflichten für dein Fahrzeug entfallen dadurch nicht. E705 ist ein elektronisches Zollsignal an DIV; eine heruntergeladene Übersicht hat ohne das passende Signal keine eigenständige Gültigkeit. Die E705-Verwaltungsformalitäten sind kostenlos. Kauf- oder Eigentumsnachweis, ausländischen Zulassungsnachweis und Identität vorbereiten; bei Nicht-EU-Einfuhr ist zusätzlich die Einfuhranmeldung nötig. Wird die WebDIV-Anmeldung eines EU-Imports abgelehnt, lass dir von der Versicherung neben dem Screenshot der Ablehnung und dem Antrag mit Versicherungsvignette auch die ausländische Zulassungsbescheinigung im Original zurückgeben. Reiche diese vollständigen Unterlagen bei DIV ein; eine Fotokopie allein ersetzt das im Einfuhrverfahren verlangte Original nicht.