Wie du öffentlich krankenversichert wirst, hängt vom Land ab: Du trittst einer Krankenkasse oder Versicherung bei oder beantragst beim öffentlichen Gesundheitssystem die Anerkennung deines Anspruchs. Wenn du arbeitest, meldet dich oft dein Arbeitgeber an; Studierende, Selbstständige und Familienangehörige müssen sich teils selbst darum kümmern. Meist brauchst du deinen Ausweis, einen Wohnsitznachweis, deine Sozialversicherungsnummer und einen Nachweis über Arbeit, Studium oder Einkommen. Bist du bereits über ein anderes EU-Land versichert, kann ein S1-Formular oder die Europäische Krankenversicherungskarte gelten. Nach der Anmeldung erhältst du eine Versichertenkarte oder -nummer für Arzt- und Krankenhausbesuche.
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