Zum Termin immer gültigen Originalpass und Aufenthaltskarte mitbringen. Anerkannte Einrichtung: Standard-Immatrikulationsnachweis für das neue Jahr (bei unterjährigem Antrag höchstens einen Monat alt), Finanzierung durch Stipendium/Sperrkonto/Anlage 32 je nach Fall, Versicherungsnachweis höchstens sechs Monate alt sowie Fortschrittsformular und Noten, sofern nicht befreit; im ersten Promotionsjahr bleibt der Abschlussnachweis des Vorjahres nötig. Nachweise einheitlich auf Papier oder vorab digital einreichen; Pass und Anlage-32-Unterlagen des Bürgen sind benannte Papierausnahmen. Fehlende digitale Nachweise vor dem Termin senden. Für diesen anerkannten Weg macht die Stadt kostenlos ein Foto. Private Einrichtung: Liste 2026–27 beachten, insbesondere Bankgarantie bei zugelassenem Anbieter statt alter studienweiter Anlage 32, Einschreibung, Versicherung, Fortschritt/Noten, Nachweis ohne OCMW-Hilfe und Strafregisterauszug höchstens einen Monat alt. Frühere föderale Bescheide mit der neuen Liste vergleichen. Vor studienbedingtem Auslandsaufenthalt über 90 Tage Rückkehrrecht klären. Bei anerkannten Einrichtungen und erster oder neuer Anlage 32 die zusätzliche Unterlagenliste für Bürgen prüfen; ein in Belgien wohnender Bürge soll zur Beglaubigung nach Möglichkeit mitkommen.